SPOTLIGHT - Attachment - Befestigung

ZA Zahnärztliche Abrechnungs- gesellschaft, AG

Das Landgericht Wiesbaden bestätigt, dass die adhäsive Befestigung eines Attachments im Zusammenhang mit einer Alignertherapie zum Ansatz der Geb.-Nr. 2197 GOZ berechtigt. Die aggressive Befestigung nach Position 2197 ist kein Bestandteil der Position 6100. Dies ergibt sich aus der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zu den Positionen GOZ 2197 und GOZ 6100. Kieferorthopädisches Attachment der Geb.-Nr. 6100 GOZ.

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