Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 47 ff. StrlSchV)

Haranni Academie für Heilberufe GmbH · #962120302

Nach § 145 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist es Personen mit einer abgeschlossenen zahnmedizinischen Ausbildung die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestattet. Die Kenntnisse für die technische Durchführung werden mit diesem Kurs erworben. Erstreckt sich über zwei Tage mit Präsenzunterricht und praktischen Übungen sowie Selbststudium mithilfe eines Skriptes. Schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Themen: Rechtsvorschriften, Richtlinien, Empfehlungen & praktische Übungen; Zahnmedizinische Röntgengerätekunde und Aufnahmetechniken; Strahlenschutz für Patient und Personal.

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